Eichrechtskonforme-Energiemessung
EEG-Umlagepflicht für Unternehmen
Stromkostenintensive Unternehmen produzierenden Gewerbes – also Unternehmen, deren maßgebliche Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung erreichen – können für den selbst verbrauchten Stromanteil über 1 Gigawattstunde von finanziellen Vergünstigungen profitieren. Unter bestimmten Gegebenheiten besteht die Möglichkeit zur Begrenzung der sogenannten EEG-Umlage, einer Pflichtabgabe nach dem Erneuerbare Energien Gesetz. Unternehmen profitieren von steuerlichen Vergünstigungen hinsichtlich der EEG-Umlage, müssen hierfür jedoch diejenigen Strommengen angeben, die sie nicht selbst verbrauchen, sondern weitergeben. Die Weiterleitung von Strom an Dritte richtig einzuordnen und praktisch zu berücksichtigen ist jedoch nicht leicht.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass Drittverbräuche ausschließlich mit hierfür zulässigen Messeinrichtungen, die den aktuellen Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen, erfasst werden. Ab dem 01.01.2022 sind die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet für die Erfassung eichrechtskonforme Messeinrichtungen einzusetzen.
Sparen leicht gemacht: Begrenzung der EEG-Umlage
Um Anspruch auf eine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 64 EEG 2017 zu erlangen, muss das antragstellende Unternehmen die von ihm ausschließlich selbst verbrauchte Strommenge ausweisen können oder, dass der Strom im Ganzen selbst verbraucht wurde. Bringt beispielsweise ein Subunternehmer in einem Betrieb sein elektrisches Werkzeug selbst mit und bezieht dafür Strom vom Auftraggeber, ist diese Strommenge gesondert zu erfassen und aus der begünstigten Strommenge herauszurechnen. Gelingt die messtechnische Trennung der Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlage-Belastung ab dem 1. Januar 2022 nicht, droht der Verlust der Umlagereduzierung und im schlimmsten Falle der höchste EEG-Umlagesatz für die Gesamtstrommenge Ihres Unternehmens.
Stromverteiler mit eichrechtskonformen Energiezählern zur EEG-Umlagenreduzierung
Beim ordnungsgemäßen Nachweis von Stromverbräuchen unterstützen die Stromverteiler mit MID-zertifizierten Energiezählern von GIFAS ELECTRIC – zuverlässig, langlebig und Vorschriften konform. Unsere mobilen Vollgummiverteiler sind auf die aktuellen Vorschriften der Berufsgenossenschaften ausgelegt als auch für eichrechtskonforme Messungen gemäß den Anforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsetzbar. Um die betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, setzt GIFAS ELECTRIC auf Hardware und Software namhafter Hersteller. Dank grundsätzlicher Herstellerunabhängigkeit können wir flexibel auf besondere Kundenwünsche hinsichtlich Messung, Übertragung, Speicherung und Analyse von Strommengen eingehen und eine individuelle Lösung entwickeln.
Messung
Die Erfassung von Messwerten wie z.B. Leistung, Spannung und Strom. 1 oder 3-phasige Messungen direkt- oder mittels Wandler, sind ebenso möglich wie die Erfassung zeitgenauer Lastgang Profile. Wir können mit geeigneten Komponenten die gewünschten Daten messen und am Gerät darstellen. Die Stromverteiler sind mit Rollenzählwerk, digitalen Zählern oder eichrechtskonformen Zählern ausgestattet, so dass das Ablesen der Messwerte teilweise auch stromlos erfolgen kann. Bei der Ermittlung von mehreren Messwerten innerhalb eines Verteilers werden Module eingesetzt, die alle Werte bündeln.
Übertragung
Neben der eigentlichen Ermittlung von Verbrauchsdaten sind unsere Verteilersysteme auch für die Übermittlung der Messwerte ausgelegt. Bei der kabelgebundenen Ausführung kann aus folgenden Möglichkeiten gewählt werden: Modbus (RTU), M-Bus, TCP/IP, KNX und LON. Bei der kabellosen Übertragung stehen Bluetooth, W-LAN, GPRS/GSM, Edge, UTMS (3G), LTE (4G), 5G, OMS und LoRaWAN zur Auswahl. Einige Zähler bieten ein integriertes Webinterface, so dass direkt nach der Einbindung ins Netzwerk darauf zugegriffen werden kann.
Speicherung
In der einfachsten Ausführung können die Messgeräte die Werte im internen Speicher ablegen. Die Anzahl der Messwerte und die Dauer der Speicherung variiert je nach Gerät und Einsatzfall. Die erweiterte Speicherung wird durch die Übertragung der Messdaten ermöglicht sofern die datenschutztechnischen Begebenheiten es zulassen, kann auch eine Speicherung innerhalb des Unternehmens stattfinden. Ansonsten bieten unsere Partnerunternehmen gerne den Service der DGSVOkonformen Speicherung an.
Analyse
Auch für die Visualisierung der Daten vom Server bieten wir passende Systeme an, die entweder via Internet (webbasiert)
oder per App eine übersichtliche Darstellung mittels Dashboard ermöglichen. Werden Messwerte aus einer längeren Zeitspanne analysiert, lassen sich daraus weitere Optimierungsmöglichkeiten bzgl. Verbraucherverhalten und -optimierung ableiten.
Entdecken Sie unsere Stromverteiler mit eichrechtskonformen Energiezählern.
Eine Produktübersicht sowie weiterführende Informationen zu dem Thema EEG-Umlagenreduzierung finden Sie in unserer neuen Sonderbroschüre. Hier geht es zum Download